Arbeitssicherheit

Der Arbeitsinspektor hat sicherheitstechnische Mängel in ihrem Betrieb festgestellt; Sie betreiben nicht CE-konforme Maschinen und Anlagen; Ihr Betrieb oder ein Teil davon entspricht nicht den Anforderungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetztes (ASchG).

Gesunde und motivierte Mitarbeiter sind trotz allem technischen Fortschritt maßgeblich ein Faktor für eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensführung. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Schutzmaßnahmen müssen festgelegt und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin geprüft werden: Werden die Schutzziele noch nicht erreicht, müssen die Schutzmaßnahmen angepasst und dann erneut geprüft werden. Auf diese Weise ergibt sich der geforderte ständige Verbesserungsprozess im Arbeitsschutz. Im Unternehmen sind die dazu notwendigen Abläufe, wie der PDCA-Regelkreis (Plan-Do-Check-Act), einzuführen und weiterzuentwickeln.

Sie stehen den komplexen Anforderungen des ASchG „hilflos“ gegenüber. Auch hier hilft Heresch & Heresch als kompetenter, erfahrener Partner und berät sie in allen Belangen des Arbeitnehmerschutzes von der Evaluierung bis zur richtigen Gestaltung der Arbeitsräume.

Kontaktieren Sie uns jetzt