Genehmigungsverfahren

Umweltbelastende Gewerbebetriebe und Industrieanlagen benötigen eine Genehmigung nach den -Immissionsschutz) die in erster Linie die Errichtung, die Änderung und den Betrieb einer Anlage betreffen.
Das Immissionsschutzrecht hat das Ziel den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen insbesondere in Form von Luft- Verunreinigungen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Strahlungen und ähnlichen Einwirkungen die von Anlagen der Unternehmen ausgehen können, schützen.
Zur Erlangung einer hohen Anlagensicherheit dient auch die Einhaltung der Anforderungen der Störfallverordnung (12.BImSchV) und eine Beratung durch technische Fachleute / §29b BImSchG Sachverständige im Rahmen der Erstellung von Genehmgungsunterlagen bzw.  Genehmgungsverfahren.
 
Aufgrund unserer vielseitigen Erfahrungen im Bereich der Anlagensicherheit stehen wir Ihnen auch gerne im Rahmen von  Genehmigungsverfahren oder anderen Behördenkontakten beratend gerne zur Seite.