Immissionsprognose
Sie wollen eine Anlage neu bauen oder erweitern. Das dazu notwendige Genehmigungsverfahren möchten Sie möglichst schnell und reibungslos durchlaufen. Wir prüfen, wie Sie die gesetzlichen Auflagen möglichst wirtschaftlich erfüllen können. Bei allen genehmigungspflichtigen Veränderungen verhandeln wir – auf Ihren Wunsch hin – an Ihrer Seite mit den zuständigen Behörden.
Sie profitieren von einem durchdachten Genehmigungsmanagement. Nutzen Sie unsere Erfahrung und setzen Sie die Immissionsvorschriften möglichst kostengünstig um.
Anlagenbetreiber benötigen eine Immissionsprognose für Luftschadstoffe für die von der bestehenden oder geplanten Anlage emittierten Luftschadstoffe.
Die Neuplanung oder Änderung von Industrie- und Gewerbeanlagen bedarf oft einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Genehmigungsverfahren als auch beim Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Überschreitung von Grenzwerten können wir Ihnen helfen. Sind von der Anlage Luftverunreinigungen in relevantem Maß zu erwarten, fordert die technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) eine Immissionsprognose für Luftschadstoffe. Die Ausbreitungsrechnung dient der Prognose der zu erwartenden Luftschadstoffsituation. Mithilfe einer solchen Prognose können die Auswirkungen durch Luftschadstoffe auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen sowie Ökosysteme beurteilt werden.
Wir unterstützen Sie beim Genehmigungsverfahren (auch bei der Strukturierung der Vorgehensweise im Fall von Grenzwerten). Die Immissionsprognose wird als eines der zentralen Gutachten innerhalb der Unterlagen zum Genehmigungsantrag der zuständigen Behörde eingereicht. Die von der Anlage emittierten Luftschadstoffe werden im Rahmen der Immissionsprognose betrachtet, so dass eine rechtssichere Aussage über die Genehmigungsfähigkeit der Anlage getroffen werden kann. Unser Team aus Fachleuten berechnet hierzu mittels des TA Luft-konformen Referenzmodells AUSTAL2000 die zu erwartenden Immissionen für Luftschadstoffe. Diese werden dann anhand der Immissionswerte der TA Luft oder bei Bedarf anhand weiterer, anerkannter Beurteilungswerte geprüft.